Teilnahmebedingungen für Lehrgänge und Veranstaltungen
- Anmeldeadresse
- Teilnahmevoraussetzungen
- Teilnehmerbeitrag
- Zusage/Absage von Lehrgangs- und Veranstaltungsplätzen
- Rückgabe oder Stornierung von Lehrgangs und Veranstaltungsplätzen
- Lehrgangs und Veranstaltungsänderungen
- Veranstaltungsbeginn/Veranstaltungsort
- Unterbringung/Verpflegung
- Teilnahme und Lizenzierung
- Fahrtkostenzuschuss
- Fotofreigabe
Anmeldeverfahren
Die Anmeldung ist online direkt über die Lehrgangs- oder Veranstaltungsausschreibung möglich. Anmeldungen werden nur über das Onlineverfahren akzeptiert. Telefonisch können keine Anmeldungen erfolgen.
1. Anmeldeadresse
DLRG Ortsgruppe Bardowick
Hinterm Dom 5
21357 Bardowick
E-Mail: Veranstaltung@Bardowick.dlrg.de
Jede Anmeldung wird mit einer automatischen E-Mail beantwortet.
Für Ihre evtl. auftretenden Fragen stehen die jeweiligen Lehrgangs – bzw. Veranstaltungsleiter der Ortsgruppe Bardowick e.V. gerne zur Verfügung:
per E-Mail: Veranstaltung@Bardowick.dlrg.de.
Von Rückfragen bezüglich eingegangener Anmeldungen bitten wir abzusehen!
2. Teilnahmevoraussetzungen
Die Teilnahme an einem Lehrgang oder Veranstaltung ist grundsätzlich an die Erfüllung der Voraussetzungen gebunden. Auf dem Anmeldeformular ist anzukreuzen, ob die Teilnahmevoraussetzungen erbracht werden. Die Nachweise darüber sind als Kopie der Anmeldung für diesen Lehrgang oder Veranstaltung beizufügen und zum Lehrgang im Original mitzubringen. Beabsichtigt der Interessent eines bestimmten Lehrganges weitere Lehrgänge belegen zu wollen, sind die Teilnahmevoraussetzungen zu jedem dieser Lehrgänge dem Anmeldeformular erneut beizulegen. Anderweitig erworbene und anerkennungsfähige Voraussetzungen sind der schriftlichen Anmeldung beizufügen. Ihre Anerkennung ist zu beantragen.
Sollten die Teilnahmevoraussetzungen bis zum Meldeschuss nicht nachgewiesen werden können, kann eine Zulassung zum Lehrgang oder einer Veranstaltung nicht erteilt werden. Sollten die Teilnahmevoraussetzungen zum Lehrgang nicht im Original vorgelegt werden können, kann der Lehrgangsleiter nach Prüfung bei Lehrgangsbeginn, die Ausgabe der Teilnahmebescheinigung an den Nachweis der Voraussetzung knüpfen oder/und eine Teilnahme verwehren. Die gezahlte Teilnehmergebühr wird in diesem Fall nicht zurückerstattet.
Das Bildungs- und Freizeitangebot richtet sich primär an DLRG-Mitglieder der Ortsgruppe Bardowick. Für die Inanspruchnahme der ermäßigten Teilnehmergebühr ist deshalb die Mitgliedschaft in einer der Ortsgruppen Voraussetzung. Diese ist auf Verlangen nachzuweisen. Teilnehmer, die nicht DLRG-Mitglied der DLRG Ortsgruppe Bardowick sind jedoch Mitglied in einer anderen Ortsgruppe sind, haben eine höhere Teilnehmergebühr zu zahlen.
3. Teilnehmerbeitrag
Sie erhalten nach Meldeschluss eine Lehrgangs- und Veranstaltungseinladung. Mit Erhalt der Lehrgangs- oder Veranstaltungseinladung ist die Zahlung des Teilnehmerbeitrages auf das angegebene Konto zu leisten.
Zahlungsmöglichkeiten:
- Sie erteilen der DLRG Ortsgruppe Bardowick e. V. die Ermächtigung zum einmaligen Einzug des Teilnehmerbeitrages
oder - Sie zahlen den Teilnehmerbeitrag auf das Konto vom
DLRG Ortsgruppe Bardowick.
bei der Sparkasse Lüneburg
IBAN: DE56 2405 0110 0005 0093 37
oder bei Jugend Veranstaltungen
DLRG Jugend Bardowick
IBAN: DE60 2406 0300 2802 0952 00
Mit der Überweisung sind der Name und die Lehrgangs- /Veranstaltungsnummer anzugeben. Ohne diese Angaben ist eine ordnungsgemäße Bearbeitung nicht möglich!
Der Teilnehmerbeitrag muss vor Lehrgangsbeginn vollständig bezahlt worden sein.
4. Zusage/Absage von Lehrgangsplätzen
Anmeldungen werden im Rahmen der verfügbaren Seminar-/Lehrgangsplätze in der Reihenfolge ihres Einganges berücksichtigt. Ein Rechtsanspruch auf eine Teilnahme wird mit der Anmeldung nicht begründet. Die eingegangene Anmeldung wird durch eine E-Mail bestätigt. Sie enthält ggf. einen Hinweis auf noch zu erbringende Teilnahmevoraussetzungen. Der sich anmeldende Interessent wird in die Teilnehmerliste aufgenommen oder bei bereits vollen Lehrgängen auf eine Warteliste gesetzt. Die künftigen Teilnehmer erhalten eine Einladung mit weiteren organisatorischen Hinweisen bis ca. 2 Wochen vor Lehrgangsbeginn. Ist die Teilnehmerzahl erreicht und der Lehrgang oder die Veranstaltung ausgebucht, erhalten alle Personen der Warteliste eine Absage.
Von Rückfragen bezüglich eingegangener Anmeldungen bitten wir abzusehen!
5. Rückgabe oder Stornierung von Lehrgangsplätzen
Bei Stornierung der Anmeldung hat eine schriftliche Mitteilung durch den Teilnehmer persönlich zu erfolgen. Mit jedem Rücktritt ist zur Zeit keine Verwaltungspauschale fällig.
Bei Vorlage einer amtlichen Bescheinigung oder eines ärztlichen Attests erfolgt eine Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages (abzüglich der Verwaltungspauschale in Höhe von 10,- €).
Im Falle einer Abmeldung ohne Vorlage einer amtlichen Bescheinigung oder eines ärztlichen Attests werden Stornokosten einbehalten: 50 % der Teilnehmergebühr bei Rücktritt ab Meldeschluss bis einen Tag vor Lehrgangsbeginn und 100 % der Teilnehmergebühr bei Abmeldung ab dem Tag des Lehrgangsbeginns oder im Falle eines Fehlens. Die Meldung eines Ersatzteilnehmers begründet nicht automatisch dessen Anspruch auf einen Lehrgangsplatz.
Rücktrittsregelung im Überblick | bis Meldeschluss | ab Meldeschluss | ab Lehrgangsbeginn |
Abmeldung mit Vorlage einer amtlichen Bescheinigung oder eines ärztlichen | Verwaltungs- | Verwaltungs- | Verwaltungs- |
schriftliche Abmeldung | Verwaltungs- | Stornokosten: | Stornokosten: |
Nichterscheinen ohne schriftliche Abmeldung | Stornokosten: |
6. Lehrgangsänderungen
Die Veranstalter behalten sich vor, Lehrgänge oder auch Veranstaltungen abzusagen, Termine zu ändern oder den Lehrgangsort zu verlegen. Es besteht kein Anspruch darauf, dass die Veranstaltung von dem im Programm angekündigten Referenten geleitet wird.
Organisatorische Hinweise
1. Lehrgangsbeginn und Veranstaltungsort
Der Lehrgang / Veranstaltung beginnt dann grundsätzlich mit der Uhrzeit, die in der Ausschreibung angegeben ist, und endet am letzten Tag. Ausnahmen von dieser Regelung sind in den Einzelausschreibungen als ergänzende Hinweise fixiert oder werden mit der Einladung zum Lehrgang mitgeteilt. Der Veranstaltungsort ist in den Lehrgangseinzelausschreibungen angegeben.
2. Unterbringung/Verpflegung
Im Teilnehmerbeitrag ist enthalten:
- Seminar-/Lehrgangs-, Veranstaltungsteilnahme
- Eventuelle lehrgangsbegleitende Unterlagen, sofern nicht ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass diese erworben werden müssen
- Vollverpflegung, sofern nicht ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass diese nicht gestellt wird
Die Unterbringung bei Lehrgängen erfolgt im Regelfall am Ausbildungs-/ Veranstaltungsort. Der Teilnehmer ist für die Einrichtung seines Schlafplatzes, mit Feldbett oder Luftmatratze sowie Schlafsack, selbst verantwortlich, sofern nicht darauf hingewiesen wird, dass Schlafplätze gestellt werden.
3. Teilnahme und Lizenzierung
Jeder Teilnehmer erhält für die Teilnahme am gesamten Lehrgang eine Teilnahmebescheinigung.
Für Veranstaltungen ist dieses nicht vorgesehen.
4. Fahrtkostenzuschuss
Die Anreise erfolgt grundsätzlich auf eigene Kosten.
5. Fotofreigabe
Wir weisen alle Teilnehmer darauf hin, dass während der Lehrgänge-, Veranstaltungen von Ihnen Foto- und Filmaufnahmen angefertigt werden können. Diese Aufnahmen dienen der Darstellung der Lehrgänge in den Medien(z. B. DLRG-Internetseite, Samba Zeitung). Ihre Veröffentlichung bedarf daher im Regelfall keiner zusätzlichen Einwilligung der fotografierten Personen. Die Fotografen tragen darüber hinaus dafür Sorge, dass die Persönlichkeitsrechte der fotografierten Person gewahrt bleiben. Weder von dem Fotografen noch von den auf dem Foto dargestellten Personen können Honoraransprüche oder Ansprüche auf Namensnennung bei der Veröffentlichung erhoben werden.
Die DLRG Ortsgruppe Bardowick e.V. behält sich vor, während der Lehrgänge angefertigte Bilder und Filmaufnahmen für verbandsinterne Zwecke weiter zu verwenden. Für darüber hinausgehende Anwendungen, insbesondere kommerzieller Art, wird die DLRG Ortsgruppe Bardowick e.V. sich im Einzelfall mit der jeweils fotografierten Person in Verbindung setzen, sofern dies im Rahmen der §22 und § 23 KunstUrhG notwendig ist.